Rückstellprobensysteme

Wann sind Rückstellproben vorgeschrieben?

Zum 08.03.2016 wurde die gesetzliche Regelung für Rückstellproben aus der Tierischen Lebensmittelhygiene-Verordnung gestrichen. Somit gibt es für Lebensmittelbetriebe keine verbindliche Rechtsvorschrift zum Anlegen von Rückstellproben. Ausgenommen von dieser Freiheit sind alle Lebensmittelbetriebe mit EU-Zulassung.

 

Rückstellproben stellen jedoch ein sehr gutes Beweismittel dar und sollten daher von Betrieben auf freiwilliger Basis zur eigenen Absicherung im Krisenfall durchgeführt werden. Die DIN Norm 10526 und die Leitlinie "Gute Hygienepraxis in sozialen Einrichtungen" sehen Rückstellproben als Empfehlung an.

In der DIN 10526 vom August 2017 wird die Entnahme von Rückstellproben neu geregelt. Der Titel der Norm lautet „Lebensmittelhygiene – Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung“. Die Norm bezieht sich auf Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung. In der Definition „Gemeinschaftsverpflegung“ ist allerdings auch Catering, Partyservice und Bankettessen eingeschlossen. 

Grundsätzlich gilt, dass in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung von allen selbst produzierten Komponenten täglich zum Ende der Speisenausgabe Rückstellproben genommen werden und mindestens 7 Tage (besser 14 Tage) bei Tiefkühltemperaturen (-18 °C oder weniger) aufbewahrt werden müssen. Das gilt auch für Lebensmittel, die zugeliefert werden und im Betrieb z.B. „nur“ portioniert und dann ausgegeben werden. Nicht notwendig sind Rückstellproben von vorverpackten Lebensmitteln, die verpackt abgegeben werden.

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Unser System

Um Sie bei der Rückstellung Ihrer Speisen zu unterstützen, haben wir ein durchdachtes, lange erprobtes System entwickelt, welches in verschiedenen Ausführungen zur Verfügung steht.

 

Entsprechend Ihrer Ansprüche und räumlichen Gegebenheiten bieten wir unterschiedliche Lösungen, wie beispielsweise unsere Rückstellprobenkompaktboxen und Rückstellprobengefrierschränke an, mit deren Hilfe die Sicherung Ihrer Speisen so einfach wie möglich gemacht wird.

 

Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich über unser System.

 

Unser System - Geprüft und empfohlen

Warum Rückstellproben?

Um eine gesicherte Beweisführung der Unversehrtheit ihrer Speisen bieten zu können, sind Rückstellproben unverzichtbar.

 

Damit die Handhabung der zurückgestellten Proben für Sie nicht zu einer unüberschaubaren Farce wird, und jederzeit eine übersichtliche Aufbewahrung gewährleistet ist, bieten wir Ihnen unser durchdachtes und lang erprobtes System an.

 

Unsere Rückstellprobensysteme wurden vom "Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure e.V." auf ihren Gebrauch geprüft und empfohlen.

Durchdachte, einfache Handhabung

An jedem Morgen wird die entsprechende Schublade mit den Proben der Vorwoche entnommen (d.h. am Montagmorgen die Schublade des vergangenen Montags, u.s.w.).

 

Sie wird geleert und anschließend mitsamt den festsitzenden Probenbehältern gespült.

 

Die Wechsellade steht zum erneuten Befüllen schon wieder in der Küche bereit. Sind die Proben des Tages eingefüllt, wird die Schublade in das freigewordene Fach geschoben. Ihre Beweisführung ist sichergestellt.